Schlagwort-Archive: Gisela Moser

Eine Frage der Integrität – Bessunger Schule Darmstadt in der Kritik

Es gab Zeiten, in denen die Position des Schulleiters der Bessunger Schule ein Sprungbrett war – eine Vorgängerin der jetzigen Leiterin wurde sogar Kultusministerin. Diesen Weg könnte sich Gisela Moser, die derzeit noch Schulleiterin ist, jedoch verbaut haben.

Mit einem Schreiben vom 16.04.2015 an den Darmstädter Anwalt Michael Dittrich räumt sie ein, am 27.03.2015 ein Gespräch mit dem Anwalt geführt zu haben, der damit beschäftigt ist, Stellungnahmen des Darmstädter SPZ zu verharmlosen, die seine Mandantin und deren Eltern erheblich belasten.

Daß ein Anwalt in Schriftsätzen die Unwahrheit behaupten kann und es auch unter Richtern „fürchterliche Juristen“ gibt (Ingo Müller, Furchtbare Juristen, Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3; Neuausgabe Edition Tiamat, Berlin 2014, ISBN 978-3-89320-179-2), ist eine traurige Realität, die der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm seinem Buch „Einspruch“ (Westend Verlag 2014, 978-3-86489-066-6) kritisiert.

Daß eine Amtsträgerin jedoch in einer zur Vorlage bei Gericht bestimmten Stellungnahme in mindestens drei Fällen die Unwahrheit behauptet und wörtlich hofft „durch unser Schreiben das Bild der Gesamtsituation positiv abrunden zu können“, ist ungeheuerlich. Es rechtfertigt durchaus den zu überprüfenden Verdacht, ob hier eine Falschbeurkundung im Amt vorliegt. Anders als bei den Urkundsdelikten der §§267 – 282 StGB, bei denen die sog. „schriftliche Lüge“ nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, stellt der Gesetzgeber an Amtsträger wegen der besonderen Bedeutung öffentlicher Urkunden die Erwartung, daß die von ihm erstellten Urkunden inhaltlich richtig sind.

Man darf sich und Frau Gisela Moser also fragen, was sie geritten hat, in einer Stellungnahme eine durchaus pikante Gesamtsituation „positiv abrunden“ zu wollen, wenn sie

1. wahrheitswidrig behauptet, die gemeinsam sorge- und erziehungsberechtigten Eltern „stets … umfänglich informiert und einbezogen“ zu haben: So behauptet am 16.04.2015. Unbequem für Frau Gisela Moser ist allerdings, daß es ein nur an die Kindesmutter adressiertes Einladungsschreiben zu einer einschulungsrelevanten Veranstaltung vom 30.03.2015 gibt. Es ist nicht der einzige Fall, in dem das der Begriff der steten Information ad absurdum geführt wird.

2. wahrheitswidrig über den Kindesvater, es „wurde ausdrücklich für ihn ein Protokoll angefertigt, was sonst nicht üblich ist“. Wahr ist, daß der in Bremen lebende Kindesvater bei dem ersten Elternabend, der nicht vor ihm verheimlich wurde, sich auf den Aufruf der Elternvertreterin, wer denn diesmal das Protokoll schreibe, dazu bereiterklärt hat und das Protokoll im Frühjahr 2014 auch geschrieben hat. Frau Moser ist derzeit noch Schulleiterin in der Stadt Darmstadt, die sich den Titel „Wissenschaftsstadt“ gibt. Etwas mehr wissenschaftliches Vorgehen ist doch wünschenswert, wenn man eine Stellungnahme „zur Vorlage bei Gericht“ abgibt.

3. wahrheitswidrig behauptet, „Leistungsabfälle konnten bisher in keiner Weise festgestellt werden“. Erfreulich ist zwar, daß die ansonsten in Darmstadt häufig in gerichtlichen Auseinandersetzungen gebrauchte Formulierung „in keinster Weise“ nicht zu Frau Moser durchgedrungen ist, beklemmend ist aber, daß die Schulleiterin nicht feststellen kann, daß eine Serie von Arbeiten aus dem Zeitraum Herbst 2014 bis Februar 2015 auf Einserniveau nach der Präsentation eines die Familie der Kindesmutter belastenden Berichts, über den mit den Kindern offensichtlich leider auch in der Familie der Kindesmutter gesprochen wurde, im Februar 2015 abgebrochen ist. Laut Stellungnahme Gisela Mosere wird Entwicklung vom Einser zum Dreier also nicht als Leistungsabfall gesehen – oder gilt das Motto „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“?

Der Fall liegt beim Schulamt zur Prüfung – die über den Kindesvater intern vom Schulamtsmitarbeiter Peter Tippe an den Justiziar Jan Kraner verbreitete Beleidigung war dem Schulamtsleiter immerhin eine Beschwerde wert, wird allerdings so bewertet: Herr Tippe darf schon einmal ausfällig werden, wenn er unter Streß steht. Wird er dafür so besoldet? Darf die Schulleiterin auch dreimal die Unwahrheit schreiben und vor Gericht verbreiten lassen, wenn sie unter Streß steht, weil sie der böse Kindesvater in die Kritik nimmt? Darf sie nicht die Tochter einer früheren Kollegin mit einem Schreiben unterstützen („die Gesamtsituation positiv abrunden“ helfen)?

Das Schreiben Gisela Müllers ist eine massive Grenzüberschreitung, die man auch nicht mehr als Gefälligkeitsdienst abtun kann. Nicht einmal mit einem Gefälligkeitsdienst, der publik wird, sollte man es ernsthafte Ambitionen verfolgen, noch Kultusminister zu werden oder auch nur eine Schule weiterzuleiten.