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Eine Frage der Integrität – Bessunger Schule Darmstadt in der Kritik

Es gab Zeiten, in denen die Position des Schulleiters der Bessunger Schule ein Sprungbrett war – eine Vorgängerin der jetzigen Leiterin wurde sogar Kultusministerin. Diesen Weg könnte sich Gisela Moser, die derzeit noch Schulleiterin ist, jedoch verbaut haben.

Mit einem Schreiben vom 16.04.2015 an den Darmstädter Anwalt Michael Dittrich räumt sie ein, am 27.03.2015 ein Gespräch mit dem Anwalt geführt zu haben, der damit beschäftigt ist, Stellungnahmen des Darmstädter SPZ zu verharmlosen, die seine Mandantin und deren Eltern erheblich belasten.

Daß ein Anwalt in Schriftsätzen die Unwahrheit behaupten kann und es auch unter Richtern „fürchterliche Juristen“ gibt (Ingo Müller, Furchtbare Juristen, Kindler-Verlag München 1987, ISBN 3-463-40038-3; Neuausgabe Edition Tiamat, Berlin 2014, ISBN 978-3-89320-179-2), ist eine traurige Realität, die der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm seinem Buch „Einspruch“ (Westend Verlag 2014, 978-3-86489-066-6) kritisiert.

Daß eine Amtsträgerin jedoch in einer zur Vorlage bei Gericht bestimmten Stellungnahme in mindestens drei Fällen die Unwahrheit behauptet und wörtlich hofft „durch unser Schreiben das Bild der Gesamtsituation positiv abrunden zu können“, ist ungeheuerlich. Es rechtfertigt durchaus den zu überprüfenden Verdacht, ob hier eine Falschbeurkundung im Amt vorliegt. Anders als bei den Urkundsdelikten der §§267 – 282 StGB, bei denen die sog. „schriftliche Lüge“ nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt, stellt der Gesetzgeber an Amtsträger wegen der besonderen Bedeutung öffentlicher Urkunden die Erwartung, daß die von ihm erstellten Urkunden inhaltlich richtig sind.

Man darf sich und Frau Gisela Moser also fragen, was sie geritten hat, in einer Stellungnahme eine durchaus pikante Gesamtsituation „positiv abrunden“ zu wollen, wenn sie

1. wahrheitswidrig behauptet, die gemeinsam sorge- und erziehungsberechtigten Eltern „stets … umfänglich informiert und einbezogen“ zu haben: So behauptet am 16.04.2015. Unbequem für Frau Gisela Moser ist allerdings, daß es ein nur an die Kindesmutter adressiertes Einladungsschreiben zu einer einschulungsrelevanten Veranstaltung vom 30.03.2015 gibt. Es ist nicht der einzige Fall, in dem das der Begriff der steten Information ad absurdum geführt wird.

2. wahrheitswidrig über den Kindesvater, es „wurde ausdrücklich für ihn ein Protokoll angefertigt, was sonst nicht üblich ist“. Wahr ist, daß der in Bremen lebende Kindesvater bei dem ersten Elternabend, der nicht vor ihm verheimlich wurde, sich auf den Aufruf der Elternvertreterin, wer denn diesmal das Protokoll schreibe, dazu bereiterklärt hat und das Protokoll im Frühjahr 2014 auch geschrieben hat. Frau Moser ist derzeit noch Schulleiterin in der Stadt Darmstadt, die sich den Titel „Wissenschaftsstadt“ gibt. Etwas mehr wissenschaftliches Vorgehen ist doch wünschenswert, wenn man eine Stellungnahme „zur Vorlage bei Gericht“ abgibt.

3. wahrheitswidrig behauptet, „Leistungsabfälle konnten bisher in keiner Weise festgestellt werden“. Erfreulich ist zwar, daß die ansonsten in Darmstadt häufig in gerichtlichen Auseinandersetzungen gebrauchte Formulierung „in keinster Weise“ nicht zu Frau Moser durchgedrungen ist, beklemmend ist aber, daß die Schulleiterin nicht feststellen kann, daß eine Serie von Arbeiten aus dem Zeitraum Herbst 2014 bis Februar 2015 auf Einserniveau nach der Präsentation eines die Familie der Kindesmutter belastenden Berichts, über den mit den Kindern offensichtlich leider auch in der Familie der Kindesmutter gesprochen wurde, im Februar 2015 abgebrochen ist. Laut Stellungnahme Gisela Mosere wird Entwicklung vom Einser zum Dreier also nicht als Leistungsabfall gesehen – oder gilt das Motto „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“?

Der Fall liegt beim Schulamt zur Prüfung – die über den Kindesvater intern vom Schulamtsmitarbeiter Peter Tippe an den Justiziar Jan Kraner verbreitete Beleidigung war dem Schulamtsleiter immerhin eine Beschwerde wert, wird allerdings so bewertet: Herr Tippe darf schon einmal ausfällig werden, wenn er unter Streß steht. Wird er dafür so besoldet? Darf die Schulleiterin auch dreimal die Unwahrheit schreiben und vor Gericht verbreiten lassen, wenn sie unter Streß steht, weil sie der böse Kindesvater in die Kritik nimmt? Darf sie nicht die Tochter einer früheren Kollegin mit einem Schreiben unterstützen („die Gesamtsituation positiv abrunden“ helfen)?

Das Schreiben Gisela Müllers ist eine massive Grenzüberschreitung, die man auch nicht mehr als Gefälligkeitsdienst abtun kann. Nicht einmal mit einem Gefälligkeitsdienst, der publik wird, sollte man es ernsthafte Ambitionen verfolgen, noch Kultusminister zu werden oder auch nur eine Schule weiterzuleiten.

Familiengericht Darmstadt: Fortsetzung einer Farce

Es besteht weiter Anlaß zur Sorge um die Anerkennung der Rechte von Vätern, zumindest was die Arbeit des Familiengerichts und des Jugendamts in Darmstadt angeht. Die Amtssprache im Familiengerichtsverfahren ist deutsch. Mit der Beherrschung der Amtssprache hat die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt offensichtlich starke Probleme: Wörtlich heißt es

 

„In der Familiensache xxx

hat die Richterin am Amtsgericht M. am 16.05.2014 folgende Verfügung getroffen:

„Der Termin vom 11.06.2014 wird hinsichtlich der Uhrzeit von 9:00 Uhr verlegt auf Mittwoch, 11. Juni 2014, 11:00 Uhr. Den Antragstellern wird gebeten, zukünftig das richtige Aktenzeichen anzugeben. Das Verfahren 51 F 318/12 UG ist beendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen gerichtlichen Anordnungen aufrechterhalten werden. 

Ein Termin am Nachmittag nicht mehr zur Verfügung steht.“

Man mag darüber unterschiedlicher Ansicht sein, ob das obengenannte Verfahren für die Gerichtsverwaltung wirklich beendet ist – zumindest hat sie die Zustellung des Beschlusses so verzögert, daß er zeitweilig nicht umgesetzt werden konnte und Kind und Vater ein Umgangstermin entging. Nach wie vor liegt keine Stellungnahme des Präsidenten des Darmstädter Amtsgerichts Stefan Müller auf einen umfangreichen Fragenkatalog vor, wieso im Jahr 2013 durch verzögerte Zustellung des Beschlusses zum Verfahren 51 F 318/12 UG ein Umgang des Kindesvaters mit seinem Sohn verhindert wurde.

Den viele hundert Kilometer anreisenden Antragstellern hatte die Richterin zum wiederholten Male einen Termin um 09.00 Uhr angeboten und die dringliche Bitte ignoriert, so zu terminieren, daß keine weiteren Umgangstermine ausfallen. Die Pedanterie, mit der auf ein Aktenzeichen für alten Wein in neuen Schläuchen verwiesen wird, steht singulär. Sie fiele weniger unangenehm auf, wäre die Terminierung  von Empathie getragen und die Formulierung des kurzen Schreibens fehlerfrei geblieben.

 

Um es mit Darmstädter Worten und Darmstädter Grammatik zu sagen „Ein Wille zu Verantwortung nicht mehr zur Verfügung steht“.

CNTRLEGEM – Inhalte und Daten

CNTRLEGEM ist eine hybride Wortbildung – teilweise Konsonantenschrift, teilweise Latein Name und Inhalt wollen mit kleinen Mehrdeutigkeiten spielen und sind eine kleine Liebeserklärung an die konsonantisch basierte Morphologie und Lexik der Ausbildung semitischer Schriften.

In CNTR steht contra was in Verbindung mit legem eindeutig sagt, womit sich dieser Blog beschäftigt: Rechtsverstöße aufzeigen und Denkanstöße geben.

CNTRL steht auch für control – und das steht für Hinterfragen geltender Normen und Werte. Und wahrscheinlich kann man noch viel mehr darin lesen.

Vorerst überprüft dieser Blog das Verständnis eines bestimmten Rechtsgebiets an den Gerichten einer bestimmten Stadt. Sedes materiae ist das Familienrecht, die Stadt wird erstmals urkundlich unter dem Namen „Darmundestat“ erwähnt.

In dieser Stadt wohnt Götz Klockenbring. Am 24.03.2010 verbreitet er in einem Schreiben an das Jugendamt der Stadt das Gerücht, sein Schwiegersohn Stefan sei homosexuell und daher auch (sic!) pädophil. Er habe von Stefans Sohn, dem im Keller des Klockenbringschein Hauses wohnenden Lukas Alexander gehört, Lukas sei mißhandelt worden. Daher ist Herr Klockenbring der Meinung, sein Enkel müsse vor dem Kindesvater geschützt werden, den er als homosexuell und daher auch pädophil diffamiert.

Dr. Bianca Navarro-Crummenauer vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz äußert in ihrem Befund vom 16.04.2010 keinen Anhaltspunkt für diesen ungeheuren Verdacht des Herrn Klockenbring. Für mehrere Monate werden die Umgangskontakte zwischen Stefan und stark eingeschränkt, bis das Familiengericht Darmstadt im Verfahren 58 F 663/10 UG am 28.904.2010 befindet:

„Die Ausführungen im Schreiben des Vaters der Beteiligten zu 1) erschöpfen sich in haltlosen Vermutungen. Offenbar hat selbst die Beteiligte zu 1) den angeblichen Äußerungen ihres Sohnes keine große Bedeutung beigemessen, denn sie nahm diese nicht zum Anlass, weitergehende Schritte zu unternehmen.“

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hofmann sagt in der mündlichen Verhandlung zu Herrn Klockenbrings Tochter Marianne, „die Sache hat einen üblen Beigeschmack“. Zu einer deutlicheren Mißbilligung der Klockenbringschen Homohetze kann er sich jedoch nicht durchringen. Den ersten Justizskandal in der casa Klockenbring überstehen Wolfgang Hofmann und sein Gericht glimpflich.

Vier Jahre später: Götz Klockenbrings perfides Schreiben hat die Bindung zwischen Vater und Sohn nicht zu brechen vermocht. Wolfgang Hofmann erfreut sich seiner Pension.

Contra legem geht es dennoch weiter: Für viele ausgefallene Umgangswochenenden gibt es entgegen zahlreicher gerichtlicher Beschlüsse keinen Ersatz. Im von Amts wegen eingeleiteten Umgangsverfahren 51 F 318/12 UG befassen sich nacheinander Dr. Julie Strube und Johanna Müller-Frank mit der Gestaltung des Umgangsrechts.

Anfang Februar 2013 übernimmt Müller-Frank das Verfahren in der mündlichen Verhandlung und sieht ein zweiwöchiges Umgangsrecht vor bei geteilten Umgangskosten und fordert die Verfahrensbeteiligten zur Zustimmung auf. Die Kindesmutter verweigert die Zustimmung.

Am 19.04.2013 verkündet Müller-Frank eine überraschende Kehrtwende, schränkt nicht nur das rechtliche Gehör des Kindesvaters, sondern auch den Umgang stark ein und kündigt einen Beschluss vor ihren Ferien an. Der erste Umgang solle am 09.05.2013 beginnen. Den Topos „Richter im Urlaub“ hat sie mit ihrem Vorgänger Hofmann gemein. Es geschieht bis zum 08.05.2013 – nichts.

Justizskandal zwei des Darmstädter Familiengerichts: Am Tag des ersten Umgangs ist der Beschluss zwar der Kindesmutter zugänglich, nicht aber dem Kindesvater. CNTRLEGEM veröffentlicht demnächst die Korrespondenz mit der Verwaltung des Amtsgerichts Darmstadt, die sich seit einer journalistischen Anfrage vom 09.05.2013 zu den näheren Umständen ausschweigt. FIAT LUX!